Nutzung digitaler Endgeräte an der OBS Rodenkirchen
Grundsatz
Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 gilt:
Während des Unterrichts und in schulischen Veranstaltungen (Unterrichtsgänge, Projekte, Konferenzen, Prüfungen usw.) sind Smartphones, Smartwatches mit Kommunikationsfunktion und vergleichbare digitale Endgeräte ausgeschaltet und nicht sichtbar.
(2) Lehrkräfte können Schülern und Schülerinnen die Nutzung im Unterricht in Einzelfällen zu pädagogischen Zwecken gestatten (z.B. Recherche oder Lern-Apps). Dies wird von der Lehrkraft vorher angekündigt.
(3) Für die Jahrgänge 9 und 10 ist vor Schulbeginn, in den großen Pausen und in der Mittagspause die private Nutzung des Handys im Außenbereich der Schule (nur Bereich Tischtennisplatte Geb.1) unter Beachtung der folgenden Regeln erlaubt.
2. Pausenregelung
Die Nutzung digitaler Endgeräte ist für die Jahrgänge 9 und 10 in der Handyzone erlaubt. Diese befindet sich bei der Tischtennisplatte hinter Gebäude 1.
(2) Die Nutzung ist NICHT erlaubt In Klassenräumen, Fachräumen, Fluren und Treppenhäusern, In der Mensa (während der Essenszeiten / Veranstaltungen) In Toilettenräumen und Umkleiden.
(3) Beim Betreten des Gebäudes werden Geräte stummgeschaltet und in der Tasche verwahrt.
3. Erlaubte Nutzung in Pausen
Erlaubt sind insbesondere: Nachrichten schreiben und telefonieren Spiele spielen, im Internet surfen Musik mit Kopfhörern hören Schulische Zwecke (z.B. Aufgaben über Lernplattformen bearbeiten)
(2) Die Nutzung darf andere nicht stören, insbesondere gilt. Keine laute Musik über Lautsprecher Kein „Belagern“ von Wegen, Ein- und Ausgängen
4. Streng verboten
Grundsätzlich verboten sind: Foto- und Videoaufnahmen Tonaufnahmen / Mitschnitte, im Unterricht oder privat Jede Form von Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Mobbing Verbreitung von strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten
(2) Aufnahmen im Unterricht oder auf dem Schulgelände zu Veröffentlichungszwecken (z. B. soziale Medien) sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule untersagt.
(3) In Prüfungen und Klassenarbeiten müssen Geräte vollständig ausgeschaltet und verstaut sein. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
5. Smartwatches
Smartwatches dürfen ausschließlich als Uhr genutzt werden.
(2) Benachrichtigung-, Kamera-, Mikrofon- und Kommunikationsfunktionen müssen im Unterricht deaktiviert sein.
(3) Werden Smartwatches entgegen Absatz (2) genutzt, gelten sie als Smartphone und unterliegen denselben Regeln.
6. Aufsicht und Weisungsrecht
Die Nutzung erfolgt unter Aufsicht der jeweils eingeteilten Lehrkräfte.
(2) Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Diese können im Einzelfall die Nutzung einschränken oder untersagen, z. B. bei Konflikten, Verstößen gegen die Verbote unter 4.
7. Folgen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Ordnung können Smartphones und Smartwatches durch Lehrkräfte eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt werden.
(2) Bei wiederholten oder schweren Verstößen (z. B. unerlaubte Foto-, / Ton- oder Videoaufnahmen, Beleidigungen, Verbreitung problematischer Inhalte) erfolgt die Rückgabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.
(3) Weiter pädagogische Maßnahmen (z. B. Gespräche, schriftliche Ermahnungen und Vereinbarungen, Klassenkonferenzen) bleiben vorbehalten.
(4) Strafrechtlich relevante Verstöße (z. B. Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Bedrohung, Nötigung) können und werden angezeigt werden.