Hauptschulabschluss / Förderschulabschluss nach Klasse 9
- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- 2 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 3 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 1 x ungenügend: a) ein Ausgleichsfach mit gut - oder b) 2 Ausgleichsfächer mit befriedigend
- 1 x ungenügend und 1 x mangelhaft: Nur die ungenügende Note muss ausgeglichen werden (s.o.)
Hinweise:
- Mangelhaft in zweiter Fremdsprache (hier FRZ.) wird nicht berücksichtigt
- Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
- E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
- Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
- Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung
Realschulabschluss nach Klasse 10
- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- Ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen
- Mind. befriedigende Leistungen in besuchten G- Kursen
- Befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Hinweise:
- Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
- E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
- Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
- Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung
Erweiterter Sekundarabschluss I
- Befriedigende Leistungen in drei E- Kursen + ausreichende Leistung in einem E- Kurs oder gute Leistungen im G- Kurs
- ø 3,0 in übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern
- Berechnungshinweis: Bis zu zwei E-Kurse fließen zusätzlich in die Berechnung ein, wenn diese besser als befriedigend sind.