Schulabschlüsse



Hauptschulabschluss / Förderschulabschluss nach Klasse 9


- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK
- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- 2 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 3 x mangelhaft: 2 Ausgleichsfächer mit mind. befriedigend
- 1 x ungenügend:  a) ein Ausgleichsfach mit gut - oder b) 2 Ausgleichsfächer mit befriedigend
- 1 x ungenügend und 1 x mangelhaft: Nur die ungenügende Note muss ausgeglichen werden (s.o.)


Hinweise:

    - Mangelhaft in zweiter Fremdsprache (hier FRZ.) wird nicht berücksichtigt
    - Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
    - E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
    - Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
    - Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung



Realschulabschluss nach Klasse 10

- Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und WPK

- 1 x mangelhaft: kein Ausgleich nötig
- Ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen
- Mind. befriedigende Leistungen in besuchten G- Kursen
- Befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung


Hinweise:

    - Ausgleichsfach darf nur eine Stunde kürzer sein.
    - E-Kurse werden zum Ausgleich eine Note besser gewertet
    - Max. ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend
    - Ausgleichsregelung ist ein KANN- Bestimmung


Erweiterter  Sekundarabschluss I

- Befriedigende Leistungen in drei E- Kursen + ausreichende Leistung in einem E- Kurs oder gute Leistungen im G- Kurs
- ø 3,0 in übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern
- Berechnungshinweis:  Bis zu zwei E-Kurse fließen zusätzlich in die Berechnung  ein, wenn diese besser als befriedigend sind.


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